Allgemeine Geschäftsbedingungen von MORE Security
1. Dienstausführung
1.1 Die Ausführung des Wachdienstes erfolgt ausschließlich aufgrund einer besonderen Dienstanweisung. Die besondere Dienstanweisung wird in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt. Sie kann den örtlichen Gegebenheiten von Zeit zu Zeit angepaßt werden. Die Sicherheitsmitarbeiter von MORE Security sind weder vertretungs- noch empfangsberechtigt. Es gilt jeweils die letzte Fassung. Ist nichts anderes vereinbart, gilt die allgemeine Dienstanweisung von MORE Security.
1.2 Auswahl und Einsatz des Wachpersonals, sowie das Weisungsrecht liegt allein bei MORE Security, ausgenommen die Umstände (Gefahr, Notfall) rechtfertigen diesbezügliche Anweisungen durch den Auftraggeber.
1.3 Revierwachdienst
Die Kontrollen werden im Revierwachdienst in der festgelegten Anzahl und innerhalb der vereinbarten Zeiten vorgenommen. Die Rundgänge werden möglichst zu unregelmäßigen Zeiten ausgeführt. Durchführung der Rundgänge und der Einsatz von Kontrollstellen werden in der besonderen Dienstanweisung festgelegt. Kontrollnachweise aus Revierkontrollen stehen dem Auftraggeber jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Nachträgliche Auswertungen erfolgen gegen Berechnung des erforderlichen Aufwandes.
1.4 Separatwachdienst
Umfang und Durchführungsart einschließlich Anweisungen über durchzuführende Kontrollen werden in der besonderen Dienstanweisung festgelegt. Der Auftraggeber stellt dem Wachpersonal einen geeigneten Raum als Aufenthaltsraum mit der notwendigen Einrichtung, Heizung, Beleuchtung und möglichst Telefon zu Verfügung.
1.5 MORE Security stellt zur Durchführung seiner Dienstleistung ausgewähltes, der Aufgabenstellung entsprechend geschultes Personal zur Verfügung. Sämtliche Dienstleistungen werden in Dienstkleidung ausgeführt.
1.6 Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Feststellung schriftlich zwecks Abhilfe MORE Security mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
Wiederholte oder grobe Verstöße berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn MORE Security trotz schriftlicher Benachrichtigung in angemessener First nicht für Abhilfe sorgt.
2. Vertragsdauer
Der Dienstleistungsvertrag läuft, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, auf 2 Jahre. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es ausschließlich auf den Eingangstermin der Kündigung an.
3.Unterbrechung der Bewachung
Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann MORE Security seine Dienstleistung, soweit deren Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Im Falle der Unterbrechung ist MORE Security verpflichtet, die Gebühren der etwa ersparten Löhne für diesen Zeitraum entsprechend zu reduzieren.
4. Haftung
MORE Security haftet für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wird jedoch begrenzt auf die Höhe der von MORE Security abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
Die Versicherungsbedingungen stehen dem Auftraggeber auf Verlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung. MORE Security steht dafür ein, daß
a. bei einem Haftpflichtversicherer eine Haftpflichtversicherung besteht;
b. die Prämien zu den Fälligkeitsterminen bezahlt sind;
c. die Risiken in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgedeckt sind.
Die Risiken sind bis zu folgenden Höhen abgedeckt:
| Personenschäden | Euro | 2.000.000,-- |
| Sachschäden | Euro | 1.000.000,-- |
| Abhandenkommen und Beschädigung bewachter Sachen | Euro | 20.000,-- |
| Vermögensschäden | Euro | 100.000,-- |
| Abhandenkommen und Beschädigung von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln | Euro | 1.000.000,-- |
Mitversichert sind im Rahmen der genannten Deckungssumme auch die Kosten für eine evtl. notwendig werdende Erneuerung der zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel.
Für andere als die aufgeführten Schäden haftet MORE Security nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird.
Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen MORE Security schriftlich anzeigt und im Falle der Ablehnung durch ihn oder dessen Versicherungsgesellschaft binnen 6 Wochen nach der Ablehnung gerichtlich geltend macht.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils bis zum 5. des darauffolgenden Monats. Bei Aufträgen mit einer monatlichen Rechnungssumme über Euro 10.000,-- netto ist MORE Security berechtigt, eine Abschlagsrechnung zum 20. des jeweiligen Monats in Höhe von 1/2 der zu erwartenden Rechnungssumme zu stellen. Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen von Bewachungsgebühren sind nicht zulässig, es sei denn, daß es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
Bei Zahlungsverzug hat MORE Security das Recht nach vorangegangener schriftlicher Ankündigung, die Leistung und etwa daraus resultierende Haftungsverpflichtungen einzustellen, ohne das der Auftraggeber von seinen vertraglichen Verpflichtungen oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist.
6.Preisänderung
Im Falle tariflicher Lohnänderungen durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge ändert sich das Entgelt um den gleichen Prozent-satz. Eine Bestätigung durch den Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) ist ausreichend.
7. Sonstiges
7.1 Abwerbung
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von MORE Security während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf, weder in selbständiger noch in unselbständiger Weise, vertraglich an sich zu binden.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an MORE Security zu zahlen.
7.2. Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3 Nichtigkeit
Sofern eine der vorliegenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden sollte, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.
Die rechtsunwirksame Bestimmung ist so auszulegen, daß der mit ihr wirtschaftliche Zweck möglichst nahe erreicht wird.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist der im Auftrag verzeichnete Einsatzort. Gerichtsstand ist Friedberg.
Ober-Mörlen, Januar 2008
